Gefäß aus der späten Bronzezeit???

Hallo,

ich bin neu hier und habe dieses Gefäß gefunden - allerdings nur in einer - seriösen- Auktion. Weil ich es interessant fand habe ich es ersteigert und jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende. hat jemand von Euch/Ihnen eine Ahnung, welcher Epoche oder Kultur es zuzuordenn sein könnte. Ich habe bislang in Form und Verzierung nichts vergleichbares gefunden. Vielleicht ist es auch nur eine Imitation oder Replik.

Vielen Dank für Euer Hilfe  

PBEins

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PBEins

- allerdings nur in einer - seriösen- Auktion.

So seriös kann die Auktion nicht gewesen sein, denn dort bekommt man einen Provenienznachweis oder gar ein Echtheitszertifikat. Als was hat man das Stück denn angeboten ?

Gruß

Kurti

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Klar, es war nicht Sotheby’s, aber auch nicht EBay oder ein anderes Online-Portal. Ein Echtheitszertifikat war natrürlich nicht dabei, sonst wäre meine Frage hier überflüssig :-).

Es gab auch keine nähere Beschreibung und zunächst dachte ich eben an späte Bronzezeit, (igendwo aus der Urnenfelder-Ecke). Und doch ist es anders. Vielleicht wirklich modern, ich weiß es nicht. Ich habe eben nichts vergleichbares gefunden.    

@ PBEins

Vorab, zur Bestimmung des Stückes kann ich nichts sagen. Da werden sich andere melden.

Nur noch ein paar Hinweise zum Kauf von (angeblichen oder echten ) “Kulturgütern” und dem “seriösen” Handel mit solchen.

Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)

§ 2 Begriffsbestimmungen

1.

„archäologisches Kulturgut“ bewegliche Sachen oder Sachgesamtheiten, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben, sich im Boden oder in einem Gewässer befinden oder befunden haben oder bei denen aufgrund der Gesamtumstände dies zu vermuten ist,

Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen von Kulturgut

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/ZentralePunkte/Sorgfaltspflichten/Sorgfaltspflichten_node.html

ZITAT:

§ 42 KGSG verpflichtet gewerbliche Händler zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 41 KGSG:

  1. Name und Anschrift des Veräußerers, des Einlieferers, des Erwerbers oder des Auftraggebers festzustellen,
  2. eine Beschreibung und eine Abbildung anzufertigen, die geeignet sind, die Identität des Kulturgutes festzustellen,
  3. die Provenienz des Kulturgutes zu prüfen,
  4. Dokumente, die eine rechtmäßige Ein- und Ausfuhr belegen, zu prüfen,
  5. Verbote und Beschränkungen zur Ein- und Ausfuhr sowie zum Handel zu prüfen,
  6. zu prüfen, ob das Kulturgut in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Datenbanken eingetragen ist, und
  7. eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärung des Einlieferers oder Veräußerers einzuholen, dass dieser berechtigt ist, über das Kulturgut zu verfügen.

Die Anforderungen an die Prüfungstiefe richten sich hinsichtlich der Pflichten zu 1. bis 6. wiederum nach dem zumutbaren (wirtschaftlichen) Aufwand. Dieser ist - wie stets bei Sorgfaltspflichten - eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalles.

Ausgenommen von diesen zusätzlichen gewerblichen Sorgfaltsanforderungen ist Kulturgut, das einen Wert von 2.500 Euro nicht überschreitet und kein archäologisches Kulturgut ist. ENDE

Wenn das nicht gegeben ist, dann ist Vorsicht geboten. :sunglasses:

Gruß
Kurti

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Hallo, ich hoffe, ich habe mich nicht missverständlich ausgedrückt: Ich habe keinesfalls die Absicht, das Stück in irgendeiner Art und Weise zu veräußern! Ich habe mich durchaus intensiv mit dem Kulturgutschutzgesetz beschäftigt und betone darüber hinaus, dass ich jede Art von illegalen Ausgrabungen und den illegalen Handel etc. mit Kulturgütern ausdrücklich verurteile. Ich würde mir zudem wünschen, dass international durchsetzbare Regelungen zum Schutz des historischen Erbes der Menschheit geschaffen werden. Leider sind wir noch nicht soweit. Die vorstehenden Ausführungen zum Kulturgutschutzgesetz sind korrekt, betreffen aber die Sorgfaltspflichten des Handels bzw. des Veräußerers beim Inverkehrbringen von Kulturgut. Der Handel und der Erwerb von Kulturgut ist nicht grundsätzlich verboten. Leider existiert, soweit ich weiß, auch keine Verpflichtung des Veräußerers, die Provienenzdaten des Kulturgutes an den Erwerber weiterzugeben, auch wenn ich das sehr begrüßen würde. Er ist eben lediglich zur Dokumentation verpflichtet. Die wenigen Stücke, die ich erwerbe, stammen ausschließlich aus dem offiziellen Handel in Deutschland. Ohne die nötigen Dokumente werde ich auch keine Stücke aus dem Ausland einführen. Sollte ich irgendwelche Zweifel haben, dass das Objekt aus einer Raubgrabung stammen oder in irgend einer anderen Art und Weise einen illegalen Hintergrund haben könnte, werde ich definitiv von einem Erwerb absehen. Eine echte Prüfungsmöglichkeit ist mir aber (leider!) nicht zugestanden. Provienenzen werden bei (mit Verlaub) eher unbedeutenden Stücken wie dem beschriebenen, wenn überhaupt leider erst nachträglich mitgeteilt. Wie erwähnt reicht es ja aus, wenn der Verkäufer entsprechend dokumentiert. Ich habe nichts zu verbergen, das beweist auch, dass ich die Fotos öffentlich ins Internet stelle. Es wäre doch schade, wenn das Objekt weiterhin ohne Bestimmung bleiben würde. Lediglich ein alter Topf. Vielleicht ist er auch nicht alt - oder „echt“. Dann ist das halt so. Dann kann ich ihn wegwerfen. Vielleicht hat er aber wirklich eine Geschichte, die sicherlich nicht mehr vollständig rekonstruiert werden kann, aber vielleicht ein bisschen. Damit es nicht nur ein alter Topf ist. Deshalb habe ich mich an Euch gewandt. Und nur deshalb! Und noch eine Frage an Kurti: Nichts liegt mir ferner, als Teil des illegalen Handels mit Kulturgut zu sein. Daher kaufe ich (im Rahmen meiner finanziellen Mittel) ausschließlich von bekannten bzw. öffentlichen Quellen. Sind deutsche Auktionshäuser, die ihre Kataloge im Internet veröffentlichen (keine Onlineplattformen!) unseriös in diesem Sinne, z.B. Gorny & Mosch, Zeller Lindau usw.? Dann wäre ich tatsächlich zu blauäugig.

@ PBEins

Meine Kritik betrifft in erster Linie die mangelnde Sorgfaltspflicht des angeblich “seriösen” Auktionators !
Allerdings geht aus Deiner Frage auch hervor, dass Du immerhin nicht ausgeschlossen hast ein “archäologisches” Stück Kulturgut ersteigert zu haben ! :angel:
Ich würde jedenfalls keinem einen Kauf anraten, wenn der Auktionator nichts über Herkunft und Bestimmung des Stückes äußert und belegt. :wink:

Gruß
Kurti

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