Kann jemand Alter und Herkunft erahnen ?

Eine Sauerei ist "Hugin"s Erbrochenes. Er unterstellt mir Hehlerei …

Hi Schmetterlink,

hier noch mal das Gesetz.

Du kannst an Gestohlenem kein Eigentum erwerben! Es ist also nicht deins!

Erbrochenes kann ich nicht erkennen…

Gruß,

Hugin

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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