Moin,
klar können / dürfen Fehler passieren - ich habe ja auch nicht gemeckert.
Auch habe ich nicht geschrieben, dass das Sondeln in Bayern verboten ist, aber das Ausgraben ist verboten - auch in Bayern.
Der Abstand zu bekannten Bodendenkmälern ist nicht das Kriterium, dass man Buddeln darf, denn nicht alle Bodendenkmäler sind bekannt.
Nur das noch einmal, weil das viele nicht wissen. Auch ein kleines Bronzeteil ist ein “Bodendenkmal”, nur eben nicht in Form eine Mauer oder Fundament, sondern ein “Bewegliches Bodendenkmal”.
Wenn also ein Signal ertönt und Du fängst zu Graben an, ist das nicht mehr mit dem Bayerischen Denkmalschutz vereinbar. Der Grund ist, es würde ein noch nicht bekanntes Bodendenkmal zerstört. Der Schaden ist mitunter sehr hoch, die Informationen für die Archäologie sind unwiederbringlich verloren, wenn unsachgemäß gebuddelt wird.
Wenn Du etwas für die Archäologie leisten möchtest, hole Dir die Informationen direkt beim BLFD und weder aus der Presse noch aus Sondler-Foren.
Gruß
Jürgen