Hätte eine Frage bezüglich einer Gewandfibel! Würde gerne wissen um welchen Typ es sich hierbei handelt und wie alt sie ungefähr ist!Das wäre wirklich nett wenn jemand sie bestimmen könnte!Mit freundlichen Grüßen RIR 80
Hätte eine Frage bezüglich einer Gewandfibel! Würde gerne wissen um welchen Typ es sich hierbei handelt und wie alt sie ungefähr ist!Das wäre wirklich nett wenn jemand sie bestimmen könnte!Mit freundlichen Grüßen RIR 80
Moin,
für eine erfolgreiche Bestimmung wären ein paar zusätzliche Informationen hilfreich.
Schau einmal hier rein.
Gruß
Jürgen
Achso,nein ich habe die Fibel nicht gefunden und auch nicht ausgebuddelt oder ähnliches!Wurde bei eBay in Holland verkauft und denke legal!
Und der “Verkäufer” hat nichts dazu geschrieben? Poste doch mal bitte den ebay link
Danke
Bitte!
Steht doch in der Beschreibung: römisch ca. 100 n. C. und verkauft wie ausgegraben.
Ah !danke hatte ich übersehen!
Woher weiß man das das die 100 n. Chr. ist und römisch?anhand des Typs ?
Du wirst in diesem Forum nicht erwarten eine seriöse Einschätzung von Objekten aus potentiellen Raubgrabungen zu bekommen?
@RIR80… eine römische Fibel LEGAL bei Ebay erwerben?
Steht hinten irgendwo Made in China oder Made in Italy drauf?
Das sind Ergebnisse von illegalen Raubzügen…
Ja das Alter passt schon zur Fibel.Im Buch 100 Jahre Fibeln Oscar Almgren sind viele Typen drin.gibt so viele Formen.
Na ja, wenn ich schon lese- “illegale Raubgrabungen”.
Habe zwar selbst nie gegraben, aber mich mal dafür interssiert. Jedoch ist die deutsche Gesetzeslage derart dumm was das angeht, dass es schon weh tut.
Hier ist jeder der privat Gräbt auf einer Raubgrabung, sofern er etwas findet - selbst auf seinem eigenen Grundstück. Es sei denn man hat eine entsprechende Genehmigung die
kaum jemals zu bekommen ist
lediglich einen berechtigt “just for fun” zu graben und alles was man findet abzugeben.
Man nehme Beispiel an UK - da kann jeder auf staatlichem Boden graben und wird für die Abgabe der Funde vollständig entschädigt - daher bekommen dort die Museen tatsächlich auch immer wieder Funde in die Hände, wohingegen bei uns seit Jahren “nichts gefunden wird” - sofern die Finder bei Verstand sind.
Hallo Nvntivs,
sicher, “illegale Raubgrabungen” ist schon eine Wortdopplung. Illegal sagt ja schon aus, dass es verboten ist und ein Raub ist ja nun auch nicht rechtens.
So dumm finde ich unsere Gesetzeslage nicht, man versucht so Schaden an z.B. Bodendenkmälern - auch wenn noch nicht erschlossen zu verhindern.
Auf staatlichen Boden zu graben ist nun auch nicht ganz einfach, was ist denn staatlich und wem gehört das? Spielplätze, Parkanlagen, öffentliche Plätze? Ich hab jetzt nicht google bemüht, um herauszufinden, was"staatlichen Böden" sind.
Braucht man in UK nicht auch wenigstens auch die Genehmigung für eine Ausgrabung?
Für mich wäre außerdem erstmal schwierig zu beurteilen, wie hoch ein angemessener Finderlohn sein sollte, nimmt man den Materialwert oder den Ertrag der durch Ausstellung usw. der gefundenen Objekte erzielt wird. Leider ist dann auch nicht jeder ehrlich und gibt die Funde ab.
Private Grabungen für jedermann zu genehmigen, ohne dass die entsprechende Vorbildung fehlt ist sicher der falsche Weg. Da wird mehr zerstört als gewonnen. Es geht bei Grabungen auch mehr um die Befunde und deren Dokumentation als um die Funde selbst und das wird dann nicht berücksichtigt. Es ist gerade am Ende des vorletzten und Anfang des letzten Jahrhunderts in Deutschland zu schweren Schäden durch privat organisierte Grabungen und sogenannten Schaugrabungen gekommen und die Funde sind teilweise verlorengegangen oder zerstört. Und das bei uns seit Jahren nichts gefunden wird ist auch nicht richtig. Leider ist es so, zumindest in Sachsen-Anhalt, dass die meisten Grabungen Notgrabungen sind, da für wissenschaftliche und gezielte Grabungen die Mittel fehlen. Sicher ist das kein schöner Zustand, aber aus meiner Sicht besser, als das ganze in einer Art Anarchie enden zu lassen. Die Sachen liegen seit x Jahren im Boden, da können wir auch auf bessere Zeiten warten…
viele Grüße
Gab oder gibt es in UK nicht das Gesetz, alles was unter Pflugtiefe liegt gehört der Königin? O.o
Da hier ja nun alles gesagt wurde, schließe ich hier mal ab.