Frage zwecks Vereins, oder desgleichen !

Hallo zusammen, ich bin neu hier und durch zufall hierher geraten. Ich hätte da ein paar Fragen die mir keiner beantworten konnte. Und hoffe hier Antworten zu finden ! Ich bin sozusagen Hobby Archäologe, soweit wie man es nennen kann, ich komme aus Bamberg in Bayern. Ich suche die Möglichkeit bei etwas beizutreten, da wo ich staatlich abgesichert bin wenn ich was finde. Und aber auch erstmal suchen darf. Kennt jemand einen Verein oder sowas wo man beitreten kann der z.b Sondengänge macht und Ausgrabungen in oder um Bamberg herum. Ich weiß das hier bei mir noch viele Schätze versteckt sind wie eine vergrabene kleine Stadt 4 meter unter der Erde und viele Gräber von den Kelten usw… Da es verboten ist auf eigener Verantwortung zu buddeln sag ich mal suche ich auch ein Formular da wo ich mich damit bewerben kann das ich evt gefördet werde und unterstützung erhalte beim Fund ! ich denke sie wissen jetzt schon was ich meine , und bitte um Antwort ! Mfg esox

Soweit ich mich erinnern kann, hat das bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein Amt in Bamberg. Am besten Sie wenden sich an diese, denn nur das Amt kann eine Erlaubnis zum Sondengehen u.ä. erteilen. Dafür müssen Sie aber dann auch nachweisen, dass Sie entsprechende Kenntnisse der archäologischen Dokumentation haben. Auf jeden Fall gibt’s die Möglichkeit, auch als Laie an Grabungen des Landesamtes mitzumachen, einfach dort mal nachfragen. Ich hab selber mal für’s bayerische LA als studentische Hilfe mitgegraben, auf der gleichen Graben waren eine ganze Menge ehrenamtliche Helfer - Sie sind über ihren lokalen Heimatverein da rangekommen. Das wäre vielleicht eine gute Sache, wenn du dich in einem Verein mit gleichgesinnten austauschen möchtest . In Bayern gibt’s außerdem private Grabungsfirmen, beim Amt kriegen Sie bestimmt die Adresse. Hobbyvereine dürfen nicht auf eigene Faust Grabungen durchführen. Gruß

Hallo esox1984, Du solltest auf jeden Fall den Rat von Sesmet beherzigen. Zwischenzeitlich kannst Du ja schon mal das hier durchlesen: Denkmalschutzgesetz Bayern (letzte Fassung vom 24.7.2003) http://www.blfd.bayern.de/blfd/content/pdfs/dsg.pdf Rechtslage bei Schatzfunden http://www.kalledat.de/Scientifical_Stuff/Treasure_finding/Kalledat_Schatzfunde_und_ihr_rechtlich-okonomischer_Kontext.PDF Im Internetz habe ich passend zu Deinem Anliegen folgendes gefunden: Landratsamt Kehlheim in Bayern: Sehr geehrter Herr…, zu Ihrem Schreiben vom 22.12.2006 teilen wir Ihnen nachrichtlich folgendes mit: die Suche nach irgendwelchen Gegenständen im Boden ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.:smirk: Jedoch bedarf jede Grabung (gleich welcher Tiefe) einer Erlaubnis.:open_mouth: Die Grabungserlaubnis für ein bestimmtes Grundstück oder Bodendenkmal muss für den Einzelfall beantragt werden. Eine pauschale Grabungserlaubnis für einen vorab umrissenen Bereich (z.B. Gemeindebereich) ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Im Falle eines von Ihnen eingereichten Antrags auf Grabungserlaubnis, muss die jeweilige Flur- Nummer und das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Ein in die Denkmalliste eingetragenes Bodendenkmal darf nicht vorhanden sein. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege wird zu der beantragten Grabung gehört bzw. zur Stellungnahme aufgefordert. In Ihrem Schreiben geben Sie zu erkennen, dass Sie geortete Gegenstände auch ausgraben wollen. Durch ungenehmigte und unsachgemäße Grabungen würden bislang unbekannte Bodendenkmäler gefährdet, weil diese dadurch ganz oder teilweise beschädigt oder zerstört werden. Ein überwiegendes privates Interesse an einer Grabung könnte, von anderen Voraussetzungen abgesehen, nur dann bestehen bzw. zugestanden werden, wenn sichergestellt wäre, dass die Grabungen in wissenschaftlich einwandfreier Weise durchgeführt werden würden. Wegen des besonders gewichtigen Erhaltungsinteresses ist bei der Beurteilung der Art der Grabung, der Erfassung und der Erhaltung möglicher Funde sowie deren Dokumentation und Publikation ein Standard anzusetzen, wie er auch bei staatlichen Grabungen erfüllt wird. Dies ist bei Grabungen nach dem Einsatz eines Metallsuchgerätes nicht anzunehmen. :-*> Die durch den Einsatz eines Metallsuchgerätes bedingte einseitige, materialspezifische Nachforschung ist nicht geeignet, sicherzustellen, dass der mögliche Zusammenhang des aufgefundenen Metallgegenstandes mit weiteren, aus anderen Materialien bestehenden Bestandteilen eines zusammenhängenden Bodendenkmals erhalten bleibt. Mit einer Erteilung einer Grabungsgenehmigung können Sie daher nicht rechnen. Funde aus dem 2.Weltkrieg sind denkmalrechtlich bzw. denkmalpflegerisch nicht relevant. Jedoch sind diese, sofern es sich um Waffen oder Munition handelt, einer Polizeidienststelle zu melden. Zitat Ende Gruß Kurti

Hallo Scherbensucher, Du solltest die Postings in Zukunft besser lesen, ehe Du sinnlose Bemerkungen machst. [i]Zitat: Manchmal ist jedoch weniger mehr und falsches wird trotz umfangreicher Recherche im “Internetz” auch nicht richtig. Ende[/i] Der Gesetzestext über Denkmalschutz und über Fundregelung kann, auch aus dem Internetz, nicht falsch sein und der Rat es zu lesen schon zweimal nicht.[i] Zitat (Kurti) Schreiben vom…Jedoch bedarf jede Grabung (gleich welcher Tiefe) einer Erlaubnis. Zitat Ende. (Scherbensucher) Das ist wohl richtig, was hat das aber mit der Frage von Esox zu tun? Esox schrieb:Ich weiß das hier… Ende[/i] Das Schreiben trifft genau den Punkt von Esox Anliegen. Er möchte [i][u]graben[/i][/u] . Genau diese Problematik wird in dem Schreiben ausführlich erläutert und außerdem lehrt das Schreiben, daß ein persönliches Vorsprechen besser ist, als ein Schreiben oder >Formular< wie Esox sich ausdrückt.[i] Zitat: Ich würde wie von Sesmet vorgeschlagen verfahren und mich beim Landesamt bzw. der zuständigen Bezirksarchäologie melden… Ende[/i] Das sagte ich in meinem Posting bereits im [i]ersten [/i]Satz und alles weitere was ich hinzufügte sollte ihn in der Notwendigkeit dieses Tuns bestärken.[i] Zitat: Es ist kontraproduktiv sich von Leuten bedeuten zu lassen, die keinen Schimmer haben. Wichtig ist ein offenes Vorgehen zur Schaffung eines Vertrauensverhältnisses. Ob das aufgebaut werden kann, wenn ich gleich sage ich brauche aber keine Genehmigung um “irgendwas” auszugraben ist fraglich. Es handelt sich hier um Kulturgüter und die Gemeinschaft hat ein Recht auf Meldung und Dokumentation. Die Ausrede, ich suche Metallschrott ist da recht dürftig. Ende[/i] Im Zusammenhang mit dem was Esox selbst schreibt, meinem Posting, dem Gesetzestext und dem Brieftext des Landratsamtes, ist Deine Bemerkung völlig daneben, denn kein Mensch hat Esox in diesem Sinne (falsch)beraten, noch hat dieser etwas von ausgraben ohne Genehmigung gesagt. Gruß Kurti[i] [/i]

[left]Hallo Scherbensucher ( ich darf doch noch >Du< schreiben?),[/left][b][i] Zitat: Das könnte sehr schnell flasch verstanden werden. Ende >Aber nur, wenn man Texte so oberflächlich liest wie DuVox populi, vox humbug

Hallo Scherbensucher, ich melde mich nur damit Du weißt, daß ich Dein Posting gelesen habe. Ansonsten erübrigt sich jeder Kommentar. Gruß Kurti

Jetzt mal wieder Frieden hier!! :innocent::wink: