Anlässlich der Urlaubszeit und des Umstandes, dass selbst Polizisten sich nicht immer über die Gesetzeslage hinsichtlich des Kulturgutschutzes im Klaren sind (s.u.), hier noch mal der ausdrückliche Hinweis, dass man Fundobjekte (egal wo auf der Welt) den zuständigen Stellen (örtliche Antikenverwaltung, das zuständige Denkmalamt oder ein lokales Museum) melden muss.
Wenn man das nicht kann oder will, läßt man bearbeitete Steine, Scherben oder sonstige Artefakte eben gleich am Fundort liegen. Auf gar keinen Fall sollte man Dinge, von denen man vermutet, dass es archäologische Funde sein könnten, aus einem anderen Land mit nach Hause nehmen.
Dieser Hinweis ist an alle gerichtet, die sich nichts weiter dabei denken, wenn sie ein hübsches oder interessantes Ding z.B. im Urlaub einstecken und dann als Souvenir mit nach Hause nehmen.
Wir wollen doch vermeiden, dass es ihnen so geht wie dem Schweizer Polizeikommandant Christian Varone, der am 30.07.2012 in der Türkei verhaftet wurde. Bei der Gepäckkontrolle am Flughafen fanden die Zöllner einen Stein, den er während seines Urlaubsaufenthaltes an einer archäologischen Fundstätte eingesteckt hatte. Offenbar hat er sich nichts weiter dabei gedacht, als er dieses Souvenir (bei dem es sich um ein Teil einer antiken Statue handelte) in den Koffer packte. Inzwischen ist er - dank Intervention aus der Schweiz an den richtigen Stellen in der Türkei - bereits wieder zuhause, in ähnlichen Fällen mussten die Verhafteten wochen- oder monatelang in türkischen Gefängnissen verbringen.
Die Links im obigen Text führen zu Artikeln der Schweizer Zeitung »Blick«, wo auch dieses Interview mit dem Ressortleiter des Archäologischen Diensts Bern erschienen ist, der die Hintergründe der Gesetze zum Kulturgutschutz kurz erläutert.
Wohlgemerkt: Das gilt nicht nur für die Türkei.