@Sixpack
_Hier wurde uns gesagt, dass der einfache “Privat-Häuslebauer”, zumindest in BW, außer einer _
evtl. Bauverzögerung, nichts zu befürchten hätte.
Das ist leider nicht überall so und hängt viel von dem Beamten ab der die “Zumutbarkeit” prüft.
ZITAT aus obigem Pressematerial der DGUF:
Um den Verursacher vor ausufernden Kosten der Denkmalpflege zu schützen, kennt das Gesetz den Begriff der “Zumutbarkeit”. Diese Zumutbarkeit muss allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation entschieden werden und ist deshalb häufig Anstoß für Diskussionen. ENDE
Vom Gericht sind jetzt die maximal 15% in die Welt gesetzt worden und da bei den meisten LfD`s ohnehin kein Geld da ist, wird der Beamte die 15% auch voll ausschöpfen müssen, wollen, können, sollen. 
Das mit dem “Verursacherprinzip” kann man drehen und wenden wie man will. Die Essenz ist immer die gleiche, dem Begüterten tuts nicht weh, aber dem kleinen Mann schon, der sein Häusle mühselig abzahlen und das nötige Grundkapital zusammenkratzen muß.
Besser wäre m.E. eine Umlage auf alle Baugrundstücke, z.Bsp. im Rahmen der Grunderwerbssteuer.
Der von mir oben angeführte Gerichtsentscheid, dass die planende Gemeinde die Kosten trägt, ist m.E. schon mal der richtige Ansatz. Wenn auf einem solchen Areal 50 Bauparzellen ausgewiesen werden, dann werden z.Bsp. 100.000 € für eine Prospektion und Ausgrabungen auf die 50 Käufer der Baugrundstücke verteilt. Nach Adam Riese nur 2000 € für jeden Häuslebauer. Das ist doch besser, als dass z.Bsp. nur 4 Bauherrn zahlen, weil sie das Pech haben, dass gerade auf ihren Grundstücken so ein blöder Römer vor 1800 Jahren seine Villa gebaut hat. 
Ich würde ja den Nachfolgestaat Italien verklagen. Sollen die doch ihren Bauschutt gefälligst von meinem Grundstück entfernen ! 
Grundsätzlich bin ich ohnehin bei Bodendenkmalen, die schon in hinreichender Zahl ausgegraben und erforscht wurden dafür, dass sie nur registriert und wieder versiegelt werden. Ist bei den LfD`s, wo es eben geht, ja auch schon vielfach die Praxis.
Gruß
Kurti