Von wann kann das sein?

Hallo,

Ich war heute Sondeln in Bayern (mit Genehmigung versteht sich). Dort bemerkte ich einen Hohlweg dessen Verlauf sich klar zeigte und nach ein paar uninteressanten Signalen kamm ein besseres rein. Ich grub es aus und ich vermute eine Schuhschnalle. Könnte die mittelalterlich sein? Vielen herzlichen Dank für eure Zeit.

Euer Tobi

Hallo Tobi,

nach diesem Buch (PDF) wohl frühestens 17. Jahrhundert.

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Vielen herzlichen Dank. Dein Link ist sehr interessant.

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Moin,

und warum fragst Du nicht Deinen Kontakt im Amt, wenn Du eine Genehmigung hast?

Gruß

Jürgen

Hallo Jürgen,

Weil ich mir gerne mehrere Meinungen einholen möchte.

Gruß Tobi

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Moin,

Du willst uns allen Ernstes erzählen, dass Du in Bayern eine Genehmigung zum Ausbuddeln bekommen hast? Auch in Bayern darf man nicht ausgraben.

Und als angeblich zertifizierter Sondengänger “vermutest” Du eine “Schuhschnalle”? Das zeugt von absoluter Unkenntnis.
Als zertifizierter Sondengänger lernt man Fachpublikation zu recherchieren.

Gruß

Jürgen

Hallo,

Genehmigung auf dem Platz suchen zu dürfen vom Eigentümer. In Bayern gibt es keine amtliche Genehmigung dafür.

Grüß

Suchen darfst Du, aber nicht ausbuddeln.

Art. 7 und Art. 8 des Bayerisches Denkmalschutzgesetzes ist sehr eindeutig.
Ohne Erlaubnis vom Landesamt darfst Du nichts ausgraben.

Nur bei bekannten Bodendenkmälern und direkten Umfeld. Im zweifelfall muss man das graben beenden und Meldung beim Bundesamt für Denkmalpflege machen.

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Moin,

Du weißt doch gar nicht, ob Du auf einem unbekannten Bodendenkmal den Befund zerstörst.

Gruß

Jürgen

Zitat Gesellschaft für Archäologie in Bayern e.V.:

> Leider müssen wir heute jedoch konstatieren, dass die Mehrheit der Sondengänger ihre eigenen Regeln aufstellt. Wie sonst wäre zu erklären, dass von vermutlich einigen tausend Aktiven in Bayern weniger als 20 pro Jahr ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen? Entweder finden sie nichts oder sie brechen bewusst Gesetze auf der Suche nach dem persönlichen Kick oder/und materiell Wertvollem. Die Löcher in bekannten Bodendenkmälern machen deutlich, dass sich Viele auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern versuchen. Sie nehmen dabei die Zerstörung von höheren Werten in Kauf, nämlich die Möglichkeit des Erkennens von Zusammenhängen und des Verständnisses unserer Vergangenheit. Die Problematik ist nicht anders zu bewerten als in Syrien oder im Irak – hier wird die gezielte Denkmalzerstörung in den Medien in den letzten Jahren immer wieder mit Recht angeprangert.

@ StoneMan

Hallo Jürgen,

die Schuld liegt hier aber beim Gesetzgeber. Ich habe vorher in einer Gegend gewohnt, in der es reichlich Römer-und Keltenfunde gab. Als ich anfangs durch die Gegend fuhr habe ich mich über die vielen “Biobauern” gewundert, die ihr Unkraut aushackten ! :joy:
Die Gesetzestexte sind dazu auch noch recht schwammig !
Dennoch hat Tobi2002 ohne Zweifel falsch gehandelt.

Gruß
Kurti

Moin Kurti,

die “Schuld” beim Gesetzgeber festzumachen ist glaube ich zu kurz gedacht.

Ein erwachsener Mensch weiß, dass er ohne Führerschein nicht Auto fahren darf.

Wer mehrfach *) auf die Gesetzeslage in Deutschland für das “Sondengehen” hingewiesen wurde, und meint, eine Genehmigung vom Landwirt / Eigentümer reicht, um Löcher zu buddeln, der ist nicht für dieses Hobby" geeignet.

*) ich wurde durch einen zertifizierten Bodendenkmalpfleger auf “Tobi2002” alias … “soundso”, aufmerksam gemacht und habe mich in das entsprechende Forum eingeloggt…

Dass das WWW so klein ist, hat der “Bayern-Sondler” sicher nicht geahnt, bzw. nicht damit gerechnet, dass Hobbyisten so gut vernetzt sind.

Gruß

Jürgen

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@ StoneMan

Hallo Jürgen,

es ist durchaus richtig was du ausführst.
Trotzdem zeigt der Vergleich von Bayern mit anderen Bundesländern schon, dass das genehmigungslose Sondeln seine Folgen hat.

Ich bin für ein grundsätzliches Verbot. Sondeln dürfen dann nur “Beauftragte” des LfDsch
mit Ausweis !

Dazu kommt in Bayern noch das “verführerische” Hadriansgesetz.
Amtsarchäologen beklagen beides und sind für eine Änderung des Gestzes.

Ein Beispiel von vielen:

ZITAT:

…Nur in Bayern ist es generell erlaubt: Sondengeher müssen sich hier lediglich von sogenannten Bodendenkmälern fernhalten, also Gebieten, von denen bekannt ist, dass dort bedeutsame archäologische Funde, zum Beispiel Siedlungsreste, im Boden schlummern…
…Richtig viel bringe diese Regel aber nicht, sagt Michael Heinzlmeier. Er ist Polizeihauptkommissar und Archäologe…
…Die Rechtslage in Bayern macht es zusätzlich schwer, Sondengeher, die illegal graben, zur Rechenschaft zu ziehen. Denn in Bayern gilt noch ein Relikt aus der Römerzeit: Die Hadrianische Teilung. Das bedeutet: Ein Fund gehört hier zu 50 Prozent dem Finder, die anderen 50 Prozent gehören dem Eigentümer des Landes – also zum Beispiel dem Bauern, auf dessen Acker ein Fund gemacht wurde. Und das gilt selbst dann, wenn die Grabung illegal war… ENDE

Raubgräber wird es dann immer noch geben, aber die Zahl der “gedankenlosen” Fundzerstörer, die mit der Zeit regelrecht “süchtig” werden, würde reduziert.

Gruß
Kurti

In der aktuellen Ausgabe des Spiegel (29/2022) ist ebenfalls ein Artikel zum Thema:

(online leider hinter Paywall bzw. nur mit Spiegel+ Abo nachzulesen…)

Viele Grüße
Andreas

Hallo liebe Leser

Männerhobby ArchäologieDeutschland hat ein Problem mit Schatzsuchern

Raubgräber richten immer wieder großen Schaden an. Das liegt auch an fehlenden Sicherheitsvorkehrungen und einer bizarren Regel, die fast 2000 Jahre alt ist. Vor allem Bayern ist für Sondengänger lukrativ.

Von Guido Kleinhubbert

18.07.2022, 00.28 Uhr • aus DER SPIEGEL 29/2022

[Admin: Text gelöscht]

Bitteschön.

Gruß Sense

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@ Alle

Ja, da ist guter Rat teuer ! ? :thinking:

Ich habe aber jetzt die Schuldigen ausgemacht ! :face_with_monocle:
Das waren die Antiker, die Bronze - und Eisenverarbeiter ! :sunglasses:
Überall haben sie ihr Gelump liegen lassen und wir haben jetzt den Ärger damit ! :weary:
Nicht ganz ernst gemeinte Meinung von Kurti ! :innocent:

Gruß
Kurti

Hallo @Sense ,

es ist zwar nett, dass Du den Artikel gepostet hast, aber aus rechtlichen Gründen war ich leider gezwungen, den Text und die Bilder wieder zu löschen - bevor uns der Verlag mit Klagen wegen Urheberrechtsverstößen überzieht.

Zitieren ist in Ordnung, die Wiedergabe des vollständigen Textes nicht - es sei denn, Du hast das Einverständnis des Urhebers.

Viele Grüße
Andreas