Wem gehören ausgegrabene archäologische Strukturen?

Guten Abend,

Vielleicht eine ungewöhnliche Frage, aber man sieht ja manchmal, dass bei Bauvorhaben während der notwendigen baugegleitenden archäologischen Grabung in der Architektur umgeplant wird und freigelegte Strukturen im neuen Gebäude integriert werden. Hier hab ich mich gefragt, ob die Strukturen sich dann wie ein oberirdisches Denkmal (ist ja dann oberirdisch oder?) verhalten und im Besitz des Grundstückeigentümern sind, halt unter Beobachtung des Denkmalamtes? Oder sind es archäologische Befunde und gehört dann quasi weiterhin zur Archäologie? Es gibt ja Bundesländer wo Archäologie und Denkmalpflege getrennt sind (Sachsen zum Beispiel).

 Um es mal an einem hypothetischen Beispiel zu exerzieren:

Ich besitze ein Grundstück - auf diesem weiß ich durch alte Quellen lag dereinst ein weiteres älteres Haus. Ich habe zuviel Geld und bin voll daran interessiert was da ist und strebe also einen Bauauftrag an, diese freizulegen - Verursacherprinzip greift (?) und ich zahle die Ausgrabungen und die Folgemaßnahmen. Es werden Grundmauern und der Keller freigelegt - alle Funde gehen natürlich ans Landesamt. Jetzt sitz ich da und hab Mauern und nen Keller. Darf ich die jetzt nutzen? (Sonst werden die ja wegen nem Neubau nur abgerissen) Gehören die jetzt mir? Und wenn ich mich dazu entscheide diese zu erhalten hat dann ein Denkmalamt (da oberirdisch) oder gar noch die Archäologie (da ausgegraben) ein Entscheidungsrecht? Oder kann ich dann weil es meinem Bauvorhaben entspricht einfach alles abreißen und neue Leitungen verlegen oder nen Pool bauen z.B. und die Kellermauen vielleicht auch nur teilweise integrieren? Wem gehören die Überbleibsel einer (Haus-)Grabung und wer entscheidet über deren Verbleib?

 Bin auf die Antworten gespannt!

 Schöne Pfingsten,

 Askander

 

AskanderRe 

Hallo Askander,

das ist eine juristische Frage und da bist Du bei einem Fachjuristen am besten aufgehoben. Google einfach mal mit Angabe deines Wohnortes z.Bsp. nach " Rechtsanwalt für Denkmalschutz" ! Bei Behörden bekommst du je nach Behörde nur unterschiedliche Wischiwaschi - Auskünfte.

Gruß
Kurti